Förderungen & Steuern

Stand: 2026

Sonder-AfA § 7b: EH 40 / QNG

Was ist die Sonder-AfA nach § 7b EStG?

Die Sonder-AfA ist eine zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit, die parallel zur regulären linearen oder degressiven AfA gewährt wird. Sie wurde gezielt eingeführt, um Investitionen in besonders nachhaltige und energieeffiziente Mietwohnungen zu fördern. Konkret können in den ersten vier Jahren jeweils 5 % der förderfähigen Anschaffungskosten zusätzlich abgesetzt werden – insgesamt also bis zu 20 % mehr Abschreibung.

In Kombination mit der degressiven AfA sind im ersten Jahr bis zu 10 % Gesamtabschreibung möglich (5 % degressiv + 5 % Sonder-AfA). Das ist einer der attraktivsten Steuerhebel im aktuellen Immobilienmarkt.

Voraussetzungen

Damit die Sonder-AfA in Anspruch genommen werden kann, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Effizienzhaus 40 (EH 40) mit gültigem Effizienzhausnachweis
  • QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)
  • Bauantrag oder Anzeige zwischen 1.10.2023 und 30.09.2029
  • Vermietungsabsicht: Die Immobilie muss zur entgeltlichen Wohnraumvermietung bestimmt sein – Eigennutzung schließt die Förderung aus
  • Baukostenobergrenze: maximal 5.200 €/m² Wohnfläche, davon förderfähig höchstens 4.000 €/m²
  • Mindestnutzungsdauer: Die Mietnutzung muss mindestens 10 Jahre durchgehalten werden

Berechnung im Detail

Die Sonder-AfA wird auf die Bemessungsgrundlage angewendet – das sind die förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gedeckelt bei 4.000 €/m². Sie kommt zusätzlich zur regulären AfA hinzu, mindert aber den Restwert für die spätere Abschreibung entsprechend.

Beispiel: 60 m² Wohnung, EH 40 QNG, Kaufpreis 280.000 € (Gebäudeanteil)

Förderfähige Bemessungsgrundlage (4.000 €/m² × 60 m²)240.000 €
Sonder-AfA Jahr 1–4 (je 5 %)12.000 €/Jahr
Plus reguläre degressive AfA Jahr 1 (5 % von 280.000 €)14.000 €
Gesamt-AfA Jahr 126.000 €

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet das eine Steuerersparnis von etwa 10.920 € im ersten Jahr. Über die ersten 4 Jahre summiert sich der Effekt der Sonder-AfA allein auf rund 20.160 € Steuerersparnis.

Kombinationen

Reguläre AfASonder-AfA § 7b kombinierbar?
Lineare AfA (2 % / 2,5 % / 3 %)Nein
Degressive AfA (5 %)Ja – bis zu 10 % im ersten Jahr
Denkmal-AfANein – andere gesetzliche Grundlage

Welche KfW-Programme passen dazu?

Da die Sonder-AfA das Effizienzhaus 40 voraussetzt, lassen sich die Förderkredite KfW 297/298 nahezu immer parallel nutzen. Diese bieten zinsverbilligte Darlehen für klimafreundlichen Neubau und harmonieren ideal mit der steuerlichen Sonderabschreibung. Familien mit Kindern können zusätzlich das Programm KfW 300 in Anspruch nehmen.

Tipp: Achten Sie beim Erwerb auf den korrekten Nachweis. Der QNG-Status und EH-40-Standard müssen durch Zertifikate dokumentiert sein. Verlangen Sie die Unterlagen bereits beim Reservierungsgespräch – sie sind eine notwendige Voraussetzung für die Steuererklärung.

Häufige Fehler vermeiden

  • Eigennutzung statt Vermietung: Bei Eigennutzung entfällt die Sonder-AfA vollständig – das ist ein klassischer Fallstrick bei Mischnutzung
  • Falsche Bemessungsgrundlage: Es zählt nicht der gesamte Kaufpreis, sondern nur der förderfähige Teil bis 4.000 €/m²
  • Zu kurze Haltedauer: Wird vor Ablauf von 10 Jahren verkauft oder selbst genutzt, kann die Sonderabschreibung rückwirkend wegfallen

Fazit

Die Sonder-AfA § 7b ist ein außergewöhnlich wirkungsvolles Steuerinstrument für Kapitalanleger, die in nachhaltige Neubau-Mietwohnungen investieren. In Kombination mit der degressiven AfA und passenden KfW-Förderkrediten entstehen Konstellationen, die in den ersten Jahren erhebliche Liquiditätsvorteile bieten. Voraussetzung ist jedoch die strikte Einhaltung der EH-40- und QNG-Anforderungen sowie der zehnjährigen Mietnutzung. Eine fachkundige Beratung ist hier praktisch Pflicht.

Disclaimer: Die hier dargestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Sie ersetzen jedoch keine steuerliche Beratung. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche Regelungen können sich ändern und sind immer vom Einzelfall abhängig. Bitte lassen Sie sich vor jeder Investitionsentscheidung von einem Steuerberater oder einer Fachperson individuell beraten.

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